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AGB für Personaldienstleistungen

  1. Celestec e.K. verweist zu allen Personalvermittlungstätigkeiten, insbesondere auch bei dem Einsatz im Rahmen von Dienstleistungsverträgen, ausdrücklich auf die folgenden AGB (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN). Zu allen Verträgen mit einem Personalbezug (Beschaffung und Vermittlung interner sowie externer Mitarbeiter) gelten stets unsere AGB. Diese AGB sind ein unveränderbarer vertraglicher Bestandteil unserer Personalvermittlungen gegenüber allen unseren Geschäftspartnern. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
     

  2. Die Übersendung oder Übergabe von Bewerber- oder Mitarbeiterdaten erfolgt gemäß den nachstehenden AGB. Mit der Entgegennahme von Bewerber- oder Mitarbeiterdaten oder der Verwendung der darin enthaltenen Angaben und Informationen erkennen Sie die nachstehenden AGB an.
     

  3. Jegliche Information zu unseren Mitarbeitern und Bewerbern, die wir Ihnen zukommen lassen, ist vertraulich. Daten der Mitarbeiter und Bewerber werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Besetzung von vakanten Positionen erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (DSGVO) und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
     

  4. Die von Celestec e.K. gemachten Angaben zu einem Mitarbeiter oder einem Bewerber beruhen auf durch diese selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Celestec e.K. daher nicht übernehmen.
     

  5. Celestec e.K. übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Bewerbers ist ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung der Celestec e.K. nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet Celestec e.K. nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle. Eine Haftung von Celestec e.K. für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Soweit Celestec e.K. aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Verstöße gegen das AGG von einem Bewerber in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber Celestec e.K. diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen inklusive Rechtsverfolgungskosten frei.
     

  6. Es besteht Einvernehmen, dass eine Vermittlung durch Celestec e.K. stattgefunden hat, sobald Celestec e.K. Ihnen Informationen übermittelt hat (schriftlich oder in anderer Form), die die Identität eines Kandidaten offenlegt.
     

  7. Sofern Sie innerhalb von zwölf Monaten nach einer Vermittlung direkt oder mittels eines mit Ihnen im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmens oder mittels eines Kunden von Ihnen - und unabhängig davon, ob Sie innerhalb dieses Zwölfmonatszeitraums zwischenzeitlich Dienstleistungen des Kandidaten durch uns bezogen haben - einen Kandidaten ohne unsere Mitwirkung beschäftigen, besteht Einvernehmen zwischen uns und Ihnen, dass eine solche Beschäftigung eines Kandidaten als durch uns vermittelt gilt und wir daher einen Anspruch auf eine Vermittlungsprovision gegen Sie haben. „Vermittlungsprovision" bedeutet eine von Ihnen an uns zu zahlende Provision, welche 30% des Jahresbruttogehaltes beträgt, alternativ 30% einer durchschnittlichen Monatsverrechnung für die Dienstleistungen des Kandidaten mit dem Faktor 12 multipliziert. In jedem Fall ergibt sich allerdings eine Mindestprovision in Höhe von 25.000, - €.
     

  8. Dabei ist es unerheblich, ob der Bewerber über die im Anforderungsprofil beschriebenen Qualifikationen tatsächlich verfügt. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt oder tritt der Bewerber nicht an, so bleibt der Anspruch von Celestec e.K. auf das Honorar sowie auf Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen.
     

  9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von Celestec e.K. vorgeschlagenen und/oder beurteilten Bewerber innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung von Celestec e.K. schriftlich anzuzeigen (inklusive einer Kopie des Arbeitsvertrages).
     

  10. Die über das Vermittlungshonorar ausgestellte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Mit Ablauf der 14-Tagefrist ist der dann ausstehende Betrag in Höhe von 8 % zu verzinsen. Sie sind zudem verpflichtet, uns sämtliche Kosten einer rechtlichen Beratung zu erstatten, die uns im Zusammenhang mit der Einforderung des noch ausstehenden Betrags nach Ablauf der 14-Tagefrist entstehen.
     

  11. Bewerber, Mitarbeiter und andere bei Vorstellungsgesprächen präsentierte Personen sind nicht berechtigt, Honorar oder Geldleistungen entgegenzunehmen, welche Celestec e.K. durch die Auftragsabwicklung zustehen.
     

  12. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Jegliche Änderungen dieser Geschäftsbedingungen erfordern die Schriftform. Es besteht Einvernehmen, dass die Geschäftsbedingungen in Bezug auf den hier geregelten Gegenstand die einzige Vereinbarung zwischen Ihnen und uns ist.
     

  13. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Siegburg.

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